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Ausbildung und Prüfung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes in NRW
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Neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt
Die neue VAP2.2-Feu wurde am 21.06.2021 veröffentlicht. Die Verordnung gilt im Jahr 2022 zunächst nur für Brandreferendarinnen und Brandreferendare, ab dem Jahr 2023 auch für Aufsteigerinnen und Aufsteiger.
In Zukunft wird es zwei Starttermine – 01.04. und 01.10. – pro Jahr geben.
Die Anmeldung eines Ausbildungsplatzes erfolgt nur für ein bestimmtes Jahr, nicht jedoch für einen bestimmten Starttermin und muss bis spätestens 01.10. des Vorjahres erfolgen.
Außerdem sind bereits die ersten beiden Ausbildungspläne für die Folgen I-2022 (Start am 01.04.2022) sowie II-2022 (Start am 01.10.2022) erstellt. Sie finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
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Am 29.09.2016 wurde die seit dem 11.03.2010 geltende "Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen" entsprechend den Novellierungen des Landesbeamtengesetzes vom 14.06.2016 angepasst und in "Verordnung über die Ausbildung und Prüfung über die Laufbahn des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen" umbenannt. (VAP2.2-Feu).
Hinweise zu Lernzielen, Literatur und Kosten werden zum Download auf dieser Homepage hinterlegt. Einstellungs- und Ausbildungsbehörden sollten auf Grundlage der veröffentlichten Pläne schon frühzeitig mit der Planung der Ausbildung bzw. des Aufstieges zu beginnen.
Weitere Informationen zu den jeweiligen Ausbildungsabschnitten können dem nachfolgenden Muster-Ausbildungsplan entnommen werden. Die Ausbildung der Brandreferendare/-innen dauert 2 Jahre. Innerhalb dieser 2 Jahre, beginnend jeweils im April eines Jahres, sind folgende Abschnitte an den folgenden Ausbildungsstätten zu absolvieren:
Nr. | Ausbildungsabschnitt | Dauer | Ausbildungsstätte | Details |
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1 | Einführungsseminar | 1 Woche | Institut der Feuerwehr NRW | ![]() |
2 | Praxisabschnitt: 1. Feuerwehr + Feuerwehrgrundausbildung | 25 Wochen | ![]() |
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3 | Führungslehrgang I | 9 Wochen | Institut der Feuerwehr NRW | ![]() |
4 | Praxisabschnitt: 2. Feuerwehr | 13 Wochen | ![]() |
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Zugführerprüfung | Institut der Feuerwehr NRW | ![]() |
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5 | Verwaltungslehrgang | 8 Wochen | Verwaltungsakademie Berlin | ![]() |
6 | Praxisabschnitt: Verwaltungsbehörde | 9 Wochen | ![]() |
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7 | Führungslehrgang II | 4 Wochen | Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg | ![]() |
8 | Praxisabschnitt: 3. Feuerwehr | 14 Wochen | ![]() |
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9 | Führungslehrgang III Teil a | 3 Wochen | Institut für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge |
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Führungslehrgang III Teil b | 3 Wochen | Feuerwehrakademie Hamburg | ![]() |
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10 | Praxisabschnitt: Wahlstation |
5 Wochen | ![]() |
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Laufbahnprüfung | Institut der Feuerwehr NRW | ![]() |
Da die Aufstiegsbeamtinnen und –beamte bereits eine feuerwehrtechnische Ausbildung bis zum Zugführer durchlaufen haben, beginnt ihre Ausbildung im 2. Ausbildungsjahr des laufenden Jahrgangs, beginnend mit dem 5. Ausbildungsabschnitt.
Für die nächsten Jahre sind die Ausbildungsabschnitte in Abstimmung mit den Ausbildungsstätten wie folgt festgelegt worden:
Brandreferendare/-innen Jahrgang 2018 (BRef 2018)
Aufstiegsbeamte/-innen Jahrgang 2019 (AB 2019)
Brandreferendare/-innen Jahrgang 2019 (BRef 2019)
Aufstiegsbeamte/-innen Jahrgang 2020 (AB 2020)
Brandreferendare/-innen Jahrgang 2020 (BRef 2020)
Aufstiegsbeamte/-innen Jahrgang 2021 (AB 2021)
Brandreferendare/-innen Jahrgang 2021 (BRef 2021)
Aufstiegsbeamte/-innen Jahrgang 2022 (AB 2022)
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