Aktuelles 2021

 

 

Aktuelle Informationen zum Umgang mit der COVID19-Epidemie sowie die Liste der aktuell abgesagten und nicht abgesagten Veranstaltungen finden Sie unter:

www.idf.nrw.de/corona

04.03.2020

Coronavirus - Handlungsempfehlung für das IdF NRW

 

Derzeit erreichen uns vermehrt Anfragen von Teilnehmerinnen und Teilnehmern zum Umgang und den Auswirkungen der steigenden Anzahl an Infektionsfällen mit dem neuen Coronavirus (SARS-CoV-2). Wir beabsichtigen derzeit, den Aus- und Fortbildungsbetrieb am IdF NRW weiterhin wie gewohnt durchzuführen. Gleichzeitig betrachten wir ständig die aktuelle Lage sowie deren Auswirkungen und Folgen.

Aktuell finden weiterhin alle Seminare und Lehrgänge am IdF NRW ohne Einschränkungen statt.

Für die Bewältigung der Lage sind aus unserer Sicht neben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Krankhäusern und Gesundheitsämtern vor allem auch die Männer und Frauen der Feuerwehren in NRW unabdingbar. Wir bitten daher alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei ihrem Besuch am IdF NRW die nachfolgenden Handlungsempfehlungen zu berücksichtigen.

 

Handlungsempfehlung für das IdF NRW

03.03.2020

Seminarprogramm S Lehrtaucher (F) online

 

Seminarprogramm

26.02.2020

Interschutz - Wir sind dabei

Unter dem Motto „Wir. Mit Euch. Im Einsatz“ präsentieren sich das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (IM NRW), das Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen (IdF NRW) und der Verband der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen (VdF NRW) mit einem gemeinsamen Messestand auf der INTERSCHUTZ 2020.

Vom 15. bis zum 20. Juni 2020 informieren wir euch auf verschiedenen Themeninseln über aktuelle Entwicklungen sowie neue Trends in der Ausbildung des IdF NRW.

Die Planung für den Messeauftritt haben wir vor zwei Jahren aufgenommen. Nun treten wir in die heiße Phase der Vorbereitung ein. Den Auftakt bildet das erste Supportteam-Treffen am kommenden Wochenende im IdF NRW. Unsere Unterstützer aus den Feuerwehren von NRW erhalten einen ersten Einblick in den Messestand und bereiten sich auf ihre vielfältigen Aufgaben vor.

Besucht uns vom 15. bis 20. Juni 2020 auf der INTERSCHUTZ in Halle 27, Stand D18.

21.02.2020

Fachsymposium Leitstelle

 

„Networking in Zeiten rasanter Entwicklungen“, unter diesem Motto trafen sich 120 Teilnehmer aus den nordrheinwestfälischen Leitstellen am 19.02.2020 zum Fachsymposium Leitstelle am Institut der Feuerwehr. Mit Impulsvorträgen zu den aktuellen Thematiken aus dem Tätigkeitsfeld Leitstelle konnte die große Themenvielfalt sehr gut dargestellt werden und es wurde zum fachlichen Austausch animiert. Nach einer Begrüßung durch den zuständigen Dezernatsleiter Jörg Leipe wurde, moderiert durch Ansgar Kanther, durch die einzelnen Beiträge geführt und im Anschluss Raum für themenbezogene Fragen aus dem Plenum angeboten.

Folgende Themenpunkte standen auf der Agenda:

  • Sachstand zu Qualifikationsmöglichkeiten gemäß BHKG, Daniel Meyer (IdF)
  • Erlass zur Qualifikation gemäß RettG, Björn Loyal (MAGS)
  • Praxisanleitung in der Leitstelle, Eugen Latka (Studieninstitut Westfalen-Lippe)
  • Telenotarztsystem Aachen, Dr. Hanna Schröder (RWTH Aachen)
  • Künstliche Intelligenz in der Disposition, Lennart Landsberg (TH Köln)
  • Aktuelles aus dem Fachverband Leitstelle, Achim Hackstein (Fachverband Leitstelle)
  • Integration des Abfrage 116117 in der Leitstelle, Rüdiger Wendt (Leitstelle Kreis Lippe)
  • Simulation in der Leitstellenausbildung, Mario Miedek/Tino Appelt (Fa. SIM.IMPULS)
  • Advanced Mobile Location (AML), Lars Jesse (Leitstelle Recklinghausen)

Der Überblick der Themenvielfalt zeigt eindeutig den Grund für das gewählte Motto auf. Im Rahmen einer kleinen Firmenausstellung bestand die Möglichkeit sich zudem mit namenhaften Herstellern von Einsatzleitrechnersystemen und Notrufabfragesystemen auszutauschen.

17.02.2020

Erläuterungen zu Anforderungen an Lehrgangsteilnehmer/innen

 

Bedingt durch verschiedene Änderungen der staatlichen Regelwerke und zuletzt durch Einführung der neuen DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ erfolgte eine Anpassung der Formulierung für die Teilnahme-Voraussetzungen in den Lehrgängen und Seminaren am Institut der Feuerwehr NRW.

Bei vielen Lehrgängen und Seminaren ist folgende Formulierung zu finden:

„Die gesundheitliche Eignung für die mit diesem Seminar/Lehrgang verbundenen Aufgaben und Tätigkeiten muss gegeben sein.“

Für Seminare und Lehrgänge am Institut der Feuerwehr NRW, bei denen Atemschutz getragen werden könnte, bestehen neben dem Vorhandensein der körperlichen und geistigen Eignung auch fachliche Anforderungen, die regelmäßig nachzuweisen sind. Für das Tragen von Atemschutz ist eine ärztliche Eignungsuntersuchung, gemäß § 6 Absatz 3 UVV Feuerwehren und FwDV 7 durchzuführen. Die regelmäßige Aus- und Fortbildung, bestehend aus einer theoretischen Unterweisung sowie durchzuführenden Übungen, sind alle zwölf Monate durch den Atemschutzgeräteträger zu erbringen. Konkrete Regelungen hierzu trifft die FwDV 7 im Kapitel 6. Die Formulierung bei den entsprechenden Seminaren und Lehrgängen lautet:

„Die gesundheitliche Eignung für die mit diesem Seminar/Lehrgang verbundenen Aufgaben und Tätigkeiten muss gegeben sein. Die körperliche Eignung im Sinne des Kapitels 3 der FwDV 7 muss bestehen und die regelmäßig zu absolvierende Fortbildung gemäß Kapitel 6 der FwDV 7 erbracht worden sein.“

Als IdF NRW gehen wir davon aus, dass mit der Anmeldung eines Feuerwehrangehörigen zu einem Lehrgang/Seminar alle genannten Teilnahmevoraussetzungen vorliegen. Die Verantwortung hierfür trägt die anmeldende Stelle.

 

Hinweis zur Eignung von Feuerwehrangehörigen:

Grundsätzlich dürfen Feuerwehrangehörige nur für Tätigkeiten eingesetzt werden, für die sie körperlich und geistig geeignet sind. Bestehen Zweifel an der Eignung, so muss diese durch einen Arzt bestätigt werden. Für die ärztliche Beurteilung der körperlichen Eignung ist dem Arzt mitzuteilen, welche konkrete Funktion der betreffende Feuerwehrangehörige ausüben soll und welche Belastungen damit einhergehen. Für die Lehrgänge und Seminare am IdF NRW ist davon auszugehen, dass die Belastung derjenigen Belastung entspricht, die der Teilnehmer benötigt, das erlernte im Anschluss im praktischen Einsatzbetrieb an seinem Standort anzuwenden.

 

Erläuterungen zum download

17.02.2020

Gegenseitige Nutzung der Trainingsgelände

 

Die Übungsgelände des IdF NRW in Telgte und des THW in Telgte-Handorf grenzen unmittelbar aneinander.

Diesen Vorteil möchten sowohl das IdF NRW als auch das THW nutzen.

Hierzu haben Herr Dr. Schliwienski für das THW und Herr Penkert für das IdF NRW eine Nutzungsvereinbarung unterzeichnet. Während des dreistündigen Treffens begrüßten beide Seiten die Kooperation und informierten sich gegenseitig über die geplanten Veränderungen auf den Geländen.

Für das IdF NRW ergibt sich durch die Kooperation die Möglichkeit an Tagen mit einer besonders hohen Auslastung im Bereich der praktischen Ausbildung mit Lehrgängen auf das THW-Gelände auszuweichen.

Das THW hat bereits in der Vergangenheit, bspw. mit ihrer Hundestaffel, die Übungsmöglichkeiten am IdF NRW genutzt. Dieses soll zukünftig noch intensiviert werden.

 

 

11.02.2020

Fachsymposium "Atemschutzunfall"

 

Aufgrund der hohen Nachfrage und der großen Resonanz des Fachsymposiums Anfang Februar ist es gelungen die Veranstaltung kurzfristig nochmals ins Programm aufzunehmen:

 

am 05. März 2020 von 9.45 Uhr bis 15:30 Uhr
Dezernat K4 – Technik und technischer Service

 

Atemschutzunfall mit zwei Schwerverletzten …
und dann?

Am 28.12.2017 kam es im Rahmen eines Feuerwehreinsatzes bei einem Kellerbrand zu einem Atemschutzunfall bei der Feuerwehr Neuss, bei dem zwei Kollegen lebensbedrohlich verletzt wurden. Dieser Unfall wurde durch eine Unfallkommission aufgearbeitet und der Abschlussbericht ist nun verfügbar.

Im Rahmen des Fachsymposiums sollen die Ergebnisse des Abschlussberichtes den Feuerwehren in NRW zugänglich gemacht werden. Das Unfallgeschehen wird zunächst aus der Sicht der beteiligten Einheitsführer geschildert. In einem weiteren Vortragsblock wird dargestellt wie Verantwortliche ein Unfallgeschehen gezielt aufarbeiten und analysieren können, um entsprechende Maßnahmen daraus abzuleiten. Diese Vorgehensweise wird dann von einem Mitglied der Unfallkommission am Beispiel des Neusser Unfallgeschehens exemplarisch präsentiert. Wie ein solch einschneidendes Ereignis sich auf eine Feuerwehr auswirkt und wie die Ergebnisse des Unfallberichtes die zukünftige Arbeit beeinflussen, wird abschließend wird aus der Sicht der Leitung der Feuerwehr Neuss dargestellt.

 

Die Veranstaltung ist ab dem 14.02.2020 ab 14:00 Uhr über die Online-Anmeldung des IdF NRW buchbar.

 

Fachsymposien des IdF NRW

27.01.2020

Bericht Fachsymposium "Einheitsleiter"

 

Zum Thema „Einheitsleiter – Ausbildung-Kompetenzen-Ausbildung“ tauschten sich am 21. Januar 2020 am IdF NRW mehr als 100 Feuerwehrangehörige aus. Im Rahmen eines Fachsymposiums führten vier Impulsvorträge in die Fragestellung ein. Christian Zittlau, Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Sprockhövel, beleuchtete die gesetzlichen Grundlagen und stellte die Möglichkeiten einer Trennung von einsatztaktischen Führungsfunktionen und der Führungsfunktion „Einheitsleiter“ im allgemeinen Dienstbetrieb vor. Die Aufgaben eines Einheitsleiters bei der Feuerwehr Bielefeld präsentierte Detlev Eikelmann, Gesamtsprecher der Freiwilligen Feuerwehr Bielefeld. Auf besonderes Interesse stieß dabei das „Handbuch für den Dienstbetrieb der Freiwilligen Feuerwehr Bielefeld“, in dem die Aufgaben des Einheitsleiters beschrieben werden. Einen Blick über den Tellerrand gewährte Bastian Solke, Ortsbeauftragter des THW-Ortsverbandes Münster. Er erläuterte die klare Trennung zwischen THW-Struktur und Einsatzstruktur sowie die Aufgaben eines Ortsbeauftragten. Den Abschluss des Vortragsteils bildete Prof. Dr. Harald Karutz von der Medical School Hamburg. Mit dem Thema „Sozialkompetenzförderung für Löschzugführer – ein neues Thema für die Ausbildung?“ knüpfte er an die Erwartungshaltung der Teilnehmer an. Denn dieses Fachsymposium lebte von der aktiven Gestaltung durch die Teilnehmer. Und auf die Frage, was macht einen guten Einheitsführer aus, antworteten viele „Sozialkompetenz“. In einer intensiven Workshop-Phase am Mittag diskutierten alle Teilnehmer die Aufgabe und Kompetenzen / Fähigkeiten eines Einheitsleiters. Auch wenn die Aufgaben und die daraus resultieren Kompetenzen sehr vielfältig sind, waren sich alle Teilnehmer bei der Abschlussdiskussion im Plenum einig: Die Qualifizierung der Einheitsleiter soll im Bereich der sozialen Kompetenzen deutlich verbessert werden. Insbesondere vor dem Hintergrund einer sinnvollen Trennung von einsatztaktischen Führungsaufgaben und Führungsaufgaben im allgemeinen inneren Dienstbetrieb wird das IdF NRW dies bei der zukünftigen Konzipierung von Seminaren berücksichtigen und damit dem Wunsch der Mitglieder der nordrhein-westfälischen Feuerwehren entsprechen.

 

27.01.2020

Unterstützung von Drohnen im Feuerwehreinsatz

 

 Das Land NRW unterstützt den Einsatz von Drohnen im Feuerwehreinsatz. Hierzu hat sich am Institut der Feuerwehr NRW eine Arbeitsgruppe „Unbemannte Luftfahrtsysteme für die Aus- und Fortbildung sowie die Einsatzunterstützung in NRW“ gebildet, die Ausbildungsveranstaltungen entwickelt und kleine Drohnen für die Ausbildung am IdF beschafft. Zusätzlich ist die Beschaffung von Drohnen zur Einsatzunterstützung in der Vorbereitung.

 Neben der Ausbildung ist ebenfalls die Planung von Workshops für einen Erfahrungsaustausch unter den drohnenführenden Einheiten in Nordrhein-Westfalen vorgesehen, um deren Vernetzung voranzutreiben.

 Sofern Interesse besteht, können sich diese Einheiten mit ihren Kontaktdaten an das IdF wenden. Hier wird eine Übersicht über diese Einheiten im Land erstellt und die Verknüpfung hergestellt. Ziel ist es, die vorhandenen Kompetenzen und Erfahrungen über Drohnen im Feuerwehreinsatz im Land zu bündeln.

 Wir bitten daher die Verantwortlichen von Einheiten, die derzeit unbemannte Luftfahrtsysteme (UAS) einsetzen oder dieses beabsichtigen, den ausgefüllten und unterschriebenen Kontaktbogen bis zum 15. Februar 2020 an eine der folgenden Adressen am IdF zu senden:

 

 per Mail an:

uas____________@idf.nrw.de

 

 oder

 

 per Post an:

 Institut der Feuerwehr NRW

 Herrn Benjamin Schürholt

 Wolbecker Str. 237

 48155 Münster

23.01.2020

Neuer Erlass für die Aufgaben des Technischen Kompetenzzentrums am IdF NRW

 

Der Runderlass des Ministeriums des Innern  34 - 18.09.07 „Aufgaben des Instituts der Feuerwehr NRW als technische Einrichtung zur Verbesserung des Feuerschutzes und der Hilfeleistung   gemäß § 5 Absatz 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz“ vom 22. Oktober 2019 (link) lässt im Gegensatz zu der Vorgängernorm nun auch eine sogenannte Beauftragung durch Dritte zu. Im Nachgang der Einführung der Verordnung für betriebliche Feuerwehren (VObFw) vom 13. Dezember 2018 (link) können nun auch die betrieblichen Feuerwehren im Rahmen einer Überprüfung durch die Bezirksregierung ein konkretes Angebot für die Durchführung der Überprüfung von Fahrzeugen beim TK anfordern. Auch die Technische Abnahme eines Rettungsdienstfahrzeuges wird durch den neuen Erlass geregelt. 

Weitere Details zu diesem Erlass enthalten die „Ausführungshinweise zum Runderlass des Ministeriums des Innern  34 - 18.09.07 vom 22. Oktober 2019“ (link).